Das eRezept, eine neue Ära beginnt.

06.01.2024

Unsere Praxis verordnet nun digital, Sie erhalten ab sofort ein elektronisches Rezept, das eRezept.

INFORMATION FÜR UNSERE PATIENTINNEN UND PATIENTEN

Lieber Patientin, lieber Patient,

ab dem 01.01.2024 ist das eRezept verpflichtend.

  • Im Unterschied zu früher erhalten Sie ab sofort für apotheken­pflichtige Arzneimittel kein Papierrezept mehr, unsere Praxis verordnet nun digital, Sie erhalten ein elektronisches Rezept, das eRezept.
  • Durch die Einführung des eRezepts wird das Bestellen und Abholen der Medikamente erleichtert.
  • Wichtigste Voraussetzung: Ihre Versichertenkarte ist bei uns eingelesen.
  • Danach bestellen Sie über die unten aufgelisteten Wege und können zwei Tage danach (Bearbeitungszeit) bequem Ihre Medikamente in der Apotheke Ihrer Wahl abholen. 
  • Vorteil: der Gang in unserer Praxis zum Abholen der Rezepte entfällt.

Wie kann ich das Rezept bestellen?

  • Per Telefon: Bitte sprechen Sie uns Ihre Wünsche aufs Band.
  • Per Mail: rezept@praxis-dr-may.de
  • Per Kontaktformular
Medikamente
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Wie kann ich das Rezept einlösen?

A. GANZ EINFACH MIT DER GESUNDHEITSKARTE

  • Sie können Ihr eRezept einfach mit Ihrer aktuellen elektronischen Gesundheitskarte einlösen – eine neue Karte ist dafür nicht erforderlich. Das Rezept selbst ist jedoch nicht auf Ihrer Karte gespeichert, sondern auf einem besonders gesicherten Server. Die Apotheke liest die Karte ein und kann so auf das Rezept zugreifen.

B. ALTERNATIV MIT DER APP

  • Ihr eRezept können Sie auch mit der eRezept-App einlö­sen. Hier erhalten Sie Ihre Verschreibungen direkt auf Ihr Smartphone. Zum Einlösen scannt die Apotheke den Re­zeptcode in der App ab. Über die App können Sie beispiels­weise auch Medikamente in der Apotheke vorbestellen. Dann sind sie vorrätig, wenn Sie sie abholen wollen.
  • Um die App vollständig nutzen zu können, benötigen Sie neben Ihrem Smartphone (ab iOS 14 oder Android 7) eine neuere elektronische Gesundheitskarte mit Kontaktlos- Funktion sowie eine dazugehörige PIN. Beides können Sie – sofern noch nicht vorhanden – bei Ihrer Krankenkasse anfordern.
  • Weitere Informationen zur App erhalten Sie auf Ihrer App-Vertriebsplattform und auf www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de. Dort können Sie auch Fragen zum eRezept stellen und Hinweise geben.

Hier geht es direkt zur App:

Bitte beachten Sie: das eRezept steht für folgende Verordnung nicht zur Verfügung:

  • Privatrezepte (Privat Versicherte)
  • Grüne Rezepte (frei verkäufliche Medikamente)
  • BTM Rezepte (Betäubungsmittel)
  • Hilfsmittel Rezepte (z. B.: Bandagen, Einlagen, Rollstühle etc.)


Wir wünschen Ihnen Gesundheit und Glück

Ihr Praxisteam der Gemeinschaftspraxis

Dr. med. Thomas May und Annette Morstadt