
Aktuell
- 01. März 2022
Organspende
Seit 1. März 2022 ist das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) in Kraft. Diese sieht die Förderung von Maßnahmen vor, mit denen die Organspendebereitschaft und die dazugehörige Dokumentation erhöht werden soll. Unsere Aufgabe ist es, Sie über Organ- und Gewebespende aufzuklären.
Bei einem Besuch in unserer Praxis werden Sie Informationsmaterialien der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) erhalten.
Sie erhalten Informationen über:
- Möglichkeiten der Organ- und Gewebespende
- Voraussetzungen für eine Organ- und Gewebeentnahme bei toten Spenderinnen und Spendern.
- Bedeutung der Organ- und Gewebeübertragung.
- Möglichkeit, eine Entscheidung zu Organ- und Gewebspende im Organspenderregister abzugeben.
- Hinweis, dass es keine Verpflichtung gibt, eine Entscheidung zu treffen und zu dokumentieren.
Gerne können Sie uns nach Studium der Unterlagen für weitere Fragen ansprechen.
Ihr Ärzteteam der Gemeinschaftspraxis Dr. med. Thomas May und Annette Morstadt